Advokaten Hameln

Kanzlei Hameln    Tel.: 05151 - 70 58

E-Mail: info@advokaten-hameln.de

Scheidung online

I. Außergerichtlicher Verfahrensabschnitt

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie das Formular Scheidungsantrag-online ausfüllen und es per E-Mail an uns versenden. Innerhalb von 2 Arbeitstagen erhalten Sie eine Bestätigung unserer Fachanwältinnen für Familienrecht mit der Mandatsübernahme per E-Mail.

Die erforderlichen Unterlagen (wie begl. Abschrift der Heiratsurkunde, ggf. Geburtsurkunden der Kinder oder Auszug aus dem Familienbuch - erhältlich beim Standesamt) senden Sie uns per Post zu, nachdem wir diese angefordert haben. Wir fertigen den Entwurf des Scheidungsantrages, der nach Ihrer Zustimmung, ggf. mit einem Verfahrenskostenhilfeantrag bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird (Infos finden Sie auf unserer Homepage unter Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe).

II. Gerichtlicher Verfahrensabschnitt

Über das gerichtliche Verfahren informieren wir Sie laufend. Für den Versorgungsausgleich (Klärung und Verteilung der Rentenanwartschaften, die Sie in der Ehe evtl. erworben haben), der mit der Scheidung gesetzlicherweise durchgeführt wird, erhalten Sie die von Ihnen auszufüllenden Formulare, die über uns nach Prüfung und Klärung aller Angaben mit Ihnen an das Gericht weiter geleitet werden. Sobald die Auskünfte der Rentenversicherer vorliegen, was voraussichtlich drei bis vier Monate dauern kann, wird ein Termin durch das Familiengericht für die Scheidung angesetzt.

Zu diesem Termin vor Gericht müssen Sie also ein Mal persönlich erscheinen, wobei wir an Ihrer Seite sind.

Im mündlichen Gerichtstermin befragt der Richter Sie und Ihren Ehegatten, seid wann Sie getrennt leben und ob Sie sich die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorstellen können.

Das Ergebnis der zu verteilenden Rentenanwartschaften wird erörtert. Dies bedeutet keine Auszahlung an den anderen Ehegatten, sondern die in der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften werden kraft Richterspruch geteilt und von dem einen Rentenkonto sozusagen auf dem Papier auf das andere Rentenkonto übertragen, so dass beide Ehegatten bezogen auf die Zeit der Ehe gleiche Anwartschaften erhalten. Danach erfolgt bei den meisten Gerichten der Scheidungsausspruch oder zumindest ein sogenannter Verkündungstermin, das heißt ein Datum, an dem die Scheidung verkündet wird.

Aus Prozessbevollmächtigte wird Verfahrensbevollmächtigte, Scheidungsurteil wird zu Scheidungsbeschluss, wird nicht das Urteil rechtskräftig sondern wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig.

Persönliche Daten der Ehegatten

Name und Anschrift des Ehemannes
Name und Anschrift der Ehefrau

Wer beauftragt uns mit der Einreichung des Scheidungsantrags?

die Ehefrau
der Ehemann

Unter welcher Anschrift haben die Ehegatten vor der Trennung gemeinsam gelebt?

obige Anschrift der Ehefrau
obige Anschrift des Ehemannes
andere Anschrift, beide sind aus vormaliger Ehewohnung ausgezogen

Daten zur Eheschließung

Daten zur Trennung

Wer zog zuerst aus?
die Ehefrau
der Ehemann
keiner von beiden

Kinder

Sind Kinder aus der Ehe hervorgegangen?
Nein
Ja, und zwar folgende:
Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, bei wem leben die minderjährigen Kinder?
bei der Ehefrau
bei dem Ehemann
andere Regelung:
Wie soll das Sorgerecht bei minderjährigen Kindern geregelt werden?
Die gemeinsame Sorge soll beibehalten werden (Regelfall)
Das Sorgerecht soll auf denjenigen Elternteil, der diesen Antrag stellt, übertragen werden.

Einvernehmliche Ehescheidung

Stimmt der Ehegatte der Ehescheidung zu
Ja
Nein
Ist eventuell schon ein Scheidungsverfahren vor dem Gericht anhängig?
Ja
Nein
Sind eventuell andere Verfahren (Trennungs-, Kindesunterhalt, Sorgerecht, o.ä.) vor einem Gericht anhängig?
Nein
Ja, und zwar folgende:

Versorgungsausgleich

Wurde in einem notariellen Vertrag der Versorgungsausgleich ausgeschlossen?
Nein
Ja - Bitte geben Sie an, wann der Notarvertrag beurkundet wurde:
Soll eventuell der Ausschluss des Versorgungsausgleichs beantragt werden?
Nein
Ja - Bitte geben Sie an, welche Gründe dafür sprechen:

Sonstiges

Gibt es einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?
Nein
Ja - Bitte übersenden Sie uns den Ehevertrag oder die Scheidungsfolgenvereinbarung
Soll für Sie Prozesskostenhilfe beantragt werden?
Nein
Ja
Angaben zu den Nettoeinkünften
Das Gericht benötigt zur Festsetzung des Gegenstandwerts des Verfahrens Angaben zu den monatlichen Nettoeinkünften der Beteiligten. Eine ungefähre Angabe reicht aus, wenn Sie das Einkommen des Ehegatten nicht kennen.

Kontaktdaten

Vollmacht

Hiermit erteile ich der Kanzlei die advokaten Partnerschaft mbB folgende Vollmacht:

Den Rechtsanwälten wird hiermit die Vollmacht erteilt, bei dem zuständigen Gericht einen Scheidungsantrag zu stellen. Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnisse zur Antragsstellung der Scheidung der Ehe, zum Abschluss von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Vermögensauskünften.

Die Rechtsanwälte sind verpflichtet, die Kosten so gering wie möglich zu halten und auch bei Gericht darauf hinzuwirken, dass das Gericht den Streitwert so niedrig wie möglich ansetzt.

Ja, hiermit erteile ich Ihnen die Vollmacht.
Nein, ich habe noch weitere Fragen. Bitte kontaktieren Sie mich!

Hinweis: Wenn Sie dieses Formular senden werden Ihre Angaben bei der Kanzlei die advokaten Partnerschaft mbB gespeichert. Alle Angaben unterliegen der strengen anwaltlichen Schweigepflicht. Diese Schweigepflicht gilt auch dann, wenn… Details können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

Ich erkläre mein Einverständnis zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der von mir mitgeteilten Daten. Mir ist bekannt, dass ich diese Erklärung jederzeit widerrufen kann (siehe Datenschutzerklärung der Kanzlei)