Kanzlei Hameln Tel.: 05151 - 70 58
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I. Außergerichtlicher Verfahrensabschnitt
Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie das Formular Scheidungsantrag-online ausfüllen und es per E-Mail an uns versenden. Innerhalb von 2 Arbeitstagen erhalten Sie eine Bestätigung unserer Fachanwältinnen für Familienrecht mit der Mandatsübernahme per E-Mail.
Die erforderlichen Unterlagen (wie begl. Abschrift der Heiratsurkunde, ggf. Geburtsurkunden der Kinder oder Auszug aus dem Familienbuch - erhältlich beim Standesamt) senden Sie uns per Post zu, nachdem wir diese angefordert haben. Wir fertigen den Entwurf des Scheidungsantrages, der nach Ihrer Zustimmung, ggf. mit einem Verfahrenskostenhilfeantrag bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird (Infos finden Sie auf unserer Homepage unter Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe).
II. Gerichtlicher Verfahrensabschnitt
Über das gerichtliche Verfahren informieren wir Sie laufend. Für den Versorgungsausgleich (Klärung und Verteilung der Rentenanwartschaften, die Sie in der Ehe evtl. erworben haben), der mit der Scheidung gesetzlicherweise durchgeführt wird, erhalten Sie die von Ihnen auszufüllenden Formulare, die über uns nach Prüfung und Klärung aller Angaben mit Ihnen an das Gericht weiter geleitet werden. Sobald die Auskünfte der Rentenversicherer vorliegen, was voraussichtlich drei bis vier Monate dauern kann, wird ein Termin durch das Familiengericht für die Scheidung angesetzt.
Zu diesem Termin vor Gericht müssen Sie also ein Mal persönlich erscheinen, wobei wir an Ihrer Seite sind.
Im mündlichen Gerichtstermin befragt der Richter Sie und Ihren Ehegatten, seid wann Sie getrennt leben und ob Sie sich die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorstellen können.
Das Ergebnis der zu verteilenden Rentenanwartschaften wird erörtert. Dies bedeutet keine Auszahlung an den anderen Ehegatten, sondern die in der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften werden kraft Richterspruch geteilt und von dem einen Rentenkonto sozusagen auf dem Papier auf das andere Rentenkonto übertragen, so dass beide Ehegatten bezogen auf die Zeit der Ehe gleiche Anwartschaften erhalten. Danach erfolgt bei den meisten Gerichten der Scheidungsausspruch oder zumindest ein sogenannter Verkündungstermin, das heißt ein Datum, an dem die Scheidung verkündet wird.
Aus Prozessbevollmächtigte wird Verfahrensbevollmächtigte, Scheidungsurteil wird zu Scheidungsbeschluss, wird nicht das Urteil rechtskräftig sondern wird der Scheidungsbeschluss rechtskräftig.