Warum Fachanwälte?
Was bedeutet der Titel "Fachanwalt / Fachanwältin"?
Dies ist in der Fachanwaltsordnung geregelt. Um den Titel "Fachanwalt/ Fachanwältin" für ein bestimmtes Rechtsgebiet von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen zu bekommen ist vorab unter Anderem eine umfassende spezialisierte Fortbildung in diesem Gebiet von mindestens 120 Zeitstunden erforderlich.
Im Rahmen dieser Fortbildung sind besondere theoretische Kenntnisse durch mindestens 3 umfassende mehrstündige Klausuren nachzuweisen, die Klausuren müssen mindestens als "bestanden" oder "gut bestanden" bewertet werden.
Hierneben müssen besondere praktische Kenntnisse belegt werden durch Nachweis der Bearbeitung von Mandaten in der Kanzlei durch den Sachbearbeiter innerhalb eines bestimmten Zeitraumes (Beispiel: Im Arbeitsrecht mindestens 100 Fälle innerhalb von 3 Jahren aus diversen Einzelgebieten des Arbeitsrechts).
Wurde der Titel verliehen, so verlangt die Fachanwaltsordnung eine permanente jährliche Fortbildung, die der Anwaltskammer jeweils nachzuweisen ist. Das regelmäßige Studium von Fachzeitschriften im jeweiligen Fachgebiet ist hierneben eine Selbstverständlichkeit. Damit ist gewährleistet, dass der Fachanwalt / die Fachanwältin auf dem laufenden Stand von Gesetz und Rechtsprechung arbeitet.
Sie sehen: Fachanwälte und Fachanwältinnen sind in besonderer Weise bereit für ihre Spezialisierung einzustehen. Für uns bedeutet das zusammengefasst:
Spezialisierung ist für uns die Voraussetzung für kompetente Beratung und Vertretung. Nur Fachanwälte sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden. Das gewährleistet für Sie eine erfolgreiche Beratung und Vertretung durch uns auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung.