Advokaten Hameln

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Baurecht

Im Baurecht sind zu unterscheiden:

  • Das Private Baurecht
  • Das Öffentliche Baurecht

Privates Baurecht

Das Private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren und Bauunternehmung, gegebenenfalls einem Architekten und anderen am Bau Beteiligten. Einige unserer Leistungen im Überblick:

  • Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen aller Art
  • Beweissicherung / Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren
  • Vertretung von Bauherr oder Unternehmer und/oder Architekt im Bauprozess
  • Durchführung einer Mediation oder mediationsähnliche Konfliktlösung bei Streitigkeiten oder Unklarheiten, was zu einer schnellen, kostengünstigen und in alle Richtungen interessengerechten Lösung führen kann

„Ärger am Bau“ führt häufig zu Bauverzögerung, Verteuerung, notwendigen Neuausrichtungen. Lassen Sie sich beraten und begleiten. Am besten so frühzeitig, dass Konflikte erst gar nicht entwickeln oder zumindest nicht ausufern. Gerade private Bauherren tragen nach unserer Erfahrung den Frust einer schlecht gelaufenen Baustelle in ihr Eigenheim und können sich am neuen Zuhause mindestens eine Zeit lang dann leider gar nicht mehr erfreuen. Außerdem kann es zu existenziellen wirtschaftlichen Problemen kommen. Ebenso ist es für Bauunternehmungen sowohl für optimale Kundenzufriedenheit als auch aus wirtschaftlichen Gründen wichtig, Streitigkeiten zu vermeiden oder jedenfalls zeitnah und interessengerecht zu lösen.

Öffentliches Baurecht

Im Öffentlichen Baurecht geht es vornehmlich um Rechtsbeziehungen zwischen einer Behörde und Bürgern. Dies betrifft die Bereiche Bauplanungs-, Baugenehmigungs- und Bauordnungsrecht. Auch hier stehen wir Ihnen engagiert und qualifiziert zur Seite.

Rechtsanwälte

Peter Müller-Gundermann

Peter Müller-Gundermann
Öffentliches Baurecht

Boris Faehndrich

Boris Faehndrich
Privates Baurecht