Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist dynamisch und lebendig, in ständiger Entwicklung. Daher bedarf es einer frühzeitigen zielorientierten Beratung auf jeweils aktuellstem Stand.
Dies gilt sowohl für Arbeitgeber (etwa bei Gestaltung oder Aktualisierung von Arbeitsverträgen) wie auch für Arbeitnehmer (zum Beispiel weil es häufig vertraglich oder tarifvertraglich vereinbarte Verfallfristen gibt, so dass Ansprüche bereits wenige Monate nach Entstehung verfallen und damit schon nach kurzer Zeit nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden können). Um Kosten zur sparen und weil häufig der Wunsch besteht ein bestehendes Arbeitsverhältnisse so wenig wie möglich zu stören, versuchen wir, die gewünschten Mandatsergebnisse außergerichtlich und schnell zu erzielen. Lässt sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, so können wir Sie vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht engagiert vertreten.