Familienrecht
Wir sind für Sie mit unseren spezifischen Fachanwaltskenntnissen im Familienrecht da, - wenn es darum geht Ihre Ansprüche bei Trennung und etwaiger Scheidung zu sichern. Das kann außergerichtlich in Form einer zu verhandelnden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung geschehen oder mangels einer Einigungsmöglichkeit auch im Rahmen gerichtlicher Anträge zur Durchsetzung Ihrer Interessen; z.B. in folgenden zum Familienrecht gehörenden Angelegenheiten:
- Im Scheidungsverfahren nebst aller Folgesachen,
- bei Unterhaltsansprüchen von Kindern, Ehegatten sowie der ledigen Mutter,
- bei Regelungen zum Sorgerecht und zum Umgang,
- bei allen Kindschaftssachen, z.B. Vaterschaftsfeststellungen,
- bei Zugewinnauseinandersetzungen,
- Vermögensauseinandersetzung, z.B. von Immobilien aus der Ehe,
- bei dem Rentenausgleich im Rahmen der Scheidung
- bei Hausratsteilung
- bei Klärungen der Nutzung der Ehewohnung/Haus
- sowie auch im Rahmen von Gewaltschutzverfahren.