Notarielle Angelegenheiten
In unserer Kanzlei kann jeder notarielle Vertrag beurkundet und Erklärungen können beglaubigt werden.
Wenn Sie z.B. einen Grundstückskaufvertrag beurkunden lassen wollen, so ist es sinnvoll schon vorab telefonisch oder per E-Mail, auch per Post die Eckdaten wie Namen und Adressen sowie Geburtsdaten von Käufer und Verkäufer, die Adresse des Kaufobjektes sowie den Kaufpreis mitzuteilen. Sodann kann vorbereitend eine Grundbucheinsicht erfolgen und nach telefonischer oder persönlicher Besprechung ein Vertragsentwurf angefertigt werden.
Jederzeit können der Inhalt des gewünschten Vertrages oder etwaige Änderungswünsche und Besonderheiten miteinander erörtert werden.
Dies ist z.B. wichtig bei erbrechtlichen notariellen Regelungen (mehr zum Erbrecht) wie Testamenten und Erbverträgen, aber natürlich auch bei Ehevertägen. Hier können Ihre Vorstellungen in juristisch einwandfreier Weise umgesetzt werden.
Auch im Bereich der Vorsorge zu Lebzeiten (mehr zur Vorsorge) gibt es notariellen Klärungsbedarf. So informieren wir Sie zu Fragen der Vorsorgevollmacht sowie einer Patientenverfügung. Beides sind Willenserklärungen, die Sie persönlich so absichern sollen, dass im Falle Ihrer nicht mehr gegebenen Entscheidungsmöglichkeit durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht Dritte über Persönliches wie Wirtschaftliches entscheiden; sondern dass dies von Ihnen eingesetzte und Ihr Vertrauen genießende Person für Sie nach Ihren Vorgaben tun können.
Fragen Sie uns, wir stehen auch hier mit Kompetenz und Engagement an ihrer Seite.