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Mediation als "der dritte Weg" neben anwaltlichen Auseinandersetzungen und gerichtlichen Verfahren.
Die Mediation als ein mittlerweile seit Jahrzehnten erprobtes Verfahren hat das Potential schnell und umfassend Klarheit in komplexe Situationen zu bringen und Ihnen durch Unterstützung des Mediators Lösungsräume zu eröffnen. Dies wird von vielen Teilnehmern als ‚‚der Weg aus dem Tunnel’’ erlebt und geschätzt.
Ein Mediationsverfahren ist - wenn es gut geführt und strukturiert wird - häufig für alle Beteiligten persönlich, zeitlich und auch wirtschaftlich gewinnbringend.
Sie werden überrascht sein!
Konflikte - juristische Streitigkeiten - können auf verschiedene Art und Weise gelöst werden, beispielsweise durch außergerichtliche Verhandlungen zwischen Anwälten oder bei Gericht.
Es wäre falsch, die eine Art der Konfliktlösung gegen eine andere Art der Konfliktlösung auszuspielen. Jedes Verfahren hat seine Berechtigung. So auch die Mediation. Folgendes ist festzustellen:
Die Mediation ist mehr als ‚‚nur’’ eine Möglichkeit zur dauerhaften Konfliktbeilegung. Sie kann darüber hinaus das Mittel der Wahl für Ihre Entscheidungsfindung sein; insbesondere wenn es um komplexe und/oder komplizierte Sachverhalte geht mit denen Sie nun einmal – ob Sie wollen oder nicht – umgehen müssen.
Bei Gericht kann nach der Prozessordnung im Grundsatz nur über den beispielsweise in einer Klage gestellten Antrag entschieden werden. Das begrenzt manchmal die Möglichkeiten bzw. ein Urteil kann häufig nur eine punktuelle Entscheidung liefern. Die wahren Probleme und der Konflikt in seiner Gesamtheit bleiben somit eventuell ungelöst. Darüber hinaus können Gerichtsverfahren kosten- und zeitintensiv sein.
In der Mediation haben die Parteien (die sog. Medianten) das Wort. Der unparteiische Mediator sorgt für einen klaren Verfahrensablauf und für eine von allen Seiten als gut empfundene Gesprächskultur. Letzeres klappt selbst bei tief zerstrittenen Parteien nach einer gewissen Anfangsphase erstaunlich gut und wird von den Medianten häufig als positiver Nebeneffekt einer Mediation wahrgenommen.
Nach vorher zwischen den Parteien und dem Mediator festzulegenden Regeln sowie mit Unterstützung des Mediators im laufenden Gespräch - zum Beispiel durch Wiederholung und Zusammenfassung wichtiger Punkte und deren Visualisierung - erarbeiten die Medianten (vereinfacht dargestellt)
ihre eigene Lösung des Konflikts.
Das Ergebnis einer Mediation wird auf Wunsch verbindlich schriftlich festgehalten durch den sog. Mediationsvertrag, gegebenenfalls unter notarieller Beurkundung.
Nicht jeder Konflikt und jedes Verfahren ist für eine Mediation geeignet. Dies ist in jedem Einzelfall zu besprechen. Zudem müssen alle Betroffenen einer Mediation zustimmen, die Freiwilligkeit ist ganz entscheidend.
Wenn die Entscheidung für ein Mediationsverfahren getroffen wird und dieses dann durchgeführt wird, so erleben die Parteien zum Beispiel häufig Folgendes als sehr positiv:
Denken Sie beispielsweise an folgende Situationen:
Meinen Sie, dass Ihnen in solchen Situationen ein Urteil hilft? Gibt es überhaupt eine ausreichend sichere Prognose, dass ein zu erstreitendes Urteil in Ihrem Sinne wäre? Das ist zumindest eine Überprüfung wert. Und selbst wenn dies so wäre: Sind Sie sicher, dass Sie ein rechtskräftiges Urteil zeitnah erhalten? Sind Sie sich ferner sicher, dass Sie durch das Urteil auch langfristig persönlich und wirtschaftlich einen Gewinn ziehen?
Auch Mediationen können scheitern. Die Mediation bietet aber einen Versuch, Streit vor einem - ansonsten ja immer noch möglichen - Gang zu Gericht interessengerecht und zügig zu erledigen. Die Erfolgsquoten der Mediation sind beachtlich. Dies anerkennt auch der Gesetzgeber: Gemäß Mediationsgesetz soll vom Kläger in der Klageschrift darlegt werden, ob vorab ein Mediationsversuch unternommen wurde. Falls nein, so soll begründet werden, weshalb dies unterblieben ist.
Die Kostenfrage ist Teil der sog. Mediationsvereinbarung, welche mit allen Beteiligten vor Durchführung der Mediation besprochen und festgelegt wird. Es handelt sich um die individuellen Verfahrensregeln für die gewünschte Mediation.
Der Mediator erhält eine Vergütung basierend auf einem Stundensatz. Die Zeitdauer der Mediationsverhandlung(en) und eventueller Vor-/Nacharbeit wird genau festgehalten.
Die Kosten sind daher von Anfang an kalkulierbar und steuerbar. Zu Beginn einer Mediation wird vereinbart, wer welchen Anteil an den Kosten trägt (Beispiel: 2 Teilnehmer, Vereinbarung auf 200,00 EUR netto Kostenansatz pro Stunde und eine Kostenquote 50/50 = 100,00 EUR netto pro Stunde pro Person). Die Beteiligung von Rechtsschutzversicherern ist denkbar und im Einzelfall zu besprechen.