Verwaltungsrecht

Was ist Verwaltungsrecht - oder besser: Öffentliches Recht?
Hierbei geht es für unsere Mandanten ganz überwiegend um Leistungen oder Genehmigungen, die sie von einer Behörde erhalten oder erhalten wollen, oder um behördliche Bescheide, die ihnen eine Verpflichtung auferlegen, die abgewehrt oder gemildert werden soll.

In diesem Zusammenhang begegnen Ihnen verwaltungsrechtliche Regelungen auf Schritt und Tritt: In der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungen oder Erschließungsmaßnahmen, bei Straßenbauvorhaben, im Umweltbereich, im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Ihrer Kinder oder wenn Leistungen der Jugendhilfe benötigt werden, wenn Sie ein Gewerbe anmelden oder Wirtschaftsförderung beantragen, wenn Sie Kommunalabgaben bezahlen sollen oder für die Kosten eines Polizeieinsatzes herangezogen werden, wenn Sie als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes - als Beamter/Beamtin oder Angestellter/Angestellte - Streit mit Ihrem Dienstherrn haben, wenn Sie Sozialleistungen oder Unterstützungen bei Arbeitslosigkeit benötigen…und…und… und…

Im Bereich des öffentlichen Rechts bearbeiten wir Mandate in folgenden Spezial- Rechtsgebieten:

  • Bauplanungs-, Baugenehmigungs- und Bauordnungsrecht
  • Planfeststellungsverfahren
  • Kommunalrecht, Erschließungsrecht und Kommunalabgabenrecht
  • Beamtenrecht (Disziplinarverfahren, Konkurrentenklagen und öffentliches Dienst- und Tarifrecht, Peronalvertretungsrecht)
  • Umwelt- und Naturschutzrecht (Abfall-, Altlasten-, Bodenschutz-, Immissionsschutzrecht)
  • Schulrecht und Jugendhilferecht (besonderer Förderbedarf, Erziehungs- und Eingliederungshilfe, Hochbegabten-Förderung)
  • Polizeirecht (z. B. Abwehr von Maßnahmen nach dem Gesetz über öffentliche Sicherheit und Ordnung)
  • Recht der Wirtschaftsförderung (Sicherstellung der Gleichbehandlung bei Fördermaßnahmen der EU sowie durch Bund und Land)
  • Bearbeitung von Grundrechtsverletzungen und Verfassungsbeschwerden

Peter Müller-Gundermann
Dafür steht Ihnen insbesondere
Rechtsanwalt jederzeit zur Verfügung.