VERTRAGSRECHT

Vertragsrecht ist der Oberbegriff für Rechtsbeziehungen zwischen zwei oder mehr Parteien, die mündlich oder schriftlich vereinbart sind. Wir bieten Ihnen die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen an, ferner die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung vertraglicher Rechte inkl. Inkasso. Beispiele:

  • Kaufvertrag, Werk- und Bauvertrag (mehr dazu hier), Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag u. a.
  • Abwicklung von Problemen bei sog. Vertragsstörungen, zum Beispiel Gewährleistungsfälle
  • Laufendes Inkasso (Außergerichtliche Mahnungen, Mahnbescheid, Klage)
  • Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Eng mit dem Vertragsrecht verknüpft sind natürlich auch notarielle Angelegenheiten, manche Verträge bedürfen zwingend einer notariellen Beglaubigung oder Beurkundung, mehr dazu hier.
Dafür steht Ihnen insbesondere Rechtsanwalt & Notar
jederzeit zur Verfügung.