Scheidung online...
... Das bedeutet konkret, dass Sie uns "online" bequem von zu Hause über Ihren Computer mit der Einleitung und Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens im gesamten Bundesgebiet beauftragen können. Wir sind vor allen Familiengerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.
... Das bedeutet auch Ersparnis von Anfahrtswegen, Wartezeiten und ist leicht, schnell und bequem in Gang zu setzen.
... Allerdings ist damit kein Ersparnis von Anwalts- und Gerichtskosten verbunden, es sei denn die Eheleute einigen sich auf Kostenteilung der Gebühren eines Anwaltes.
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei gerichtlichen Verfahren, und dazu gehört auch das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht, an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) gebunden.
Dort sind die Gebühren genau festgelegt.
Sie richten sich bei einem Scheidungsverfahren nach dem dreifachen monatlichen Familieneinkommen (Netto) als Streitwert, von dem aus nach den Tabellen des RVG die Gebühren festzustellen sind.

Die Höhe der Gebühren ist somit unabhängig davon, ob Sie eine online-Scheidung wählen oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in seiner Kanzlei aufsuchen. Selbstverständlich kann auch bei einer online-Scheidung bei gegebenen Voraussetzungen - Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden.