Scheidung online...

... Das bedeutet konkret, dass Sie uns "online" bequem von zu Hause über Ihren Computer mit der Einleitung und Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens im gesamten Bundesgebiet beauftragen können. Wir sind vor allen Familiengerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt.

... Das bedeutet auch Ersparnis von Anfahrtswegen, Wartezeiten und ist leicht, schnell und bequem in Gang zu setzen.

... Allerdings ist damit kein Ersparnis von Anwalts- und Gerichtskosten verbunden, es sei denn die Eheleute einigen sich auf Kostenteilung der Gebühren eines Anwaltes.
Jeder Rechtsanwalt in Deutschland ist bei gerichtlichen Verfahren, und dazu gehört auch das Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht, an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz(RVG) gebunden.
Dort sind die Gebühren genau festgelegt.

Sie richten sich bei einem Scheidungsverfahren nach dem dreifachen monatlichen Familieneinkommen (Netto) als Streitwert, von dem aus nach den Tabellen des RVG die Gebühren festzustellen sind.

Die Höhe der Gebühren ist somit unabhängig davon, ob Sie eine online-Scheidung wählen oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in seiner Kanzlei aufsuchen. Selbstverständlich kann auch bei einer online-Scheidung bei gegebenen Voraussetzungen - Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden.
Dazu halten wir das PKH-Formular für Sie als PDF zum download bereit.

Unsere modernen Kommunikationsmittel wie E-Mail, Telefon und Fax ermöglichen eine schnelle und einfache Kontaktaufnahme und bei Bedarf, eine durchgängige immer schnell herbei geführte Kommunikation miteinander.
Natürlich stehen wir Ihnen neben diesem Angebot auch während des gesamten Verfahrens - wie bisher gewohnt - gern persönlich zu Besprechungen zur Verfügung, wenn dies erforderlich und gewünscht ist.

SCHEIDUNG ONLINE ... FÜR WEN EIGNET SIE SICH?

... Sie eignet sich insbesondere für Ehegatten, die sich bereits über Scheidungsfolgen(Hausrat, Ehewohnung, elterliche Sorge, Unterhalt und ggf. auch Zugewinn) einig sind.
Dazu bieten wir zur Frage der Unterhaltsklärung selbstverständlich auch unsere Beratung und Unterhaltsberechnung per E-Mail an.
Eine einverständliche Regelung über eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung kann über uns rechtlich sicher fixiert werden.

Wenn Eheleute Einigkeit über die Scheidungsfolgen in Form einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erzielen konnten, besteht die Möglichkeit, 50 % der Anwaltskosten für das Scheidungsverfahren tatsächlich zu sparen.
Für diesen Fall reicht es aus, einen Anwalt zur Scheidungseinreichung zu beauftragen, so dass die insoweit entstehenden Rechtsanwaltskosten geteilt werden können.

... Sie eignet sich insbesondere für Ehegatten, von denen einer oder beide im Ausland aufhältig sind sowie für Ehegatten, die ihr Scheidungsverfahren bequem und in Ruhe von zu Hause aus betreiben möchten.

SCHEIDUNG-ONLINE ... WIE LÄUFT SIE AB?

I. Außergerichtlicher Verfahrensabschnitt

Sie erteilen uns den Auftrag, indem Sie das Formular Scheidungsantrag-online ausfüllen und es per E-Mail an uns versenden. Innerhalb von 2 Arbeitstagen erhalten Sie eine Bestätigung unserer Fachanwältinnen für Familienrecht mit der Mandatsübernahme per EMail.

Die erforderlichen Unterlagen (wie begl. Abschrift der Heiratsurkunde, ggf. Geburtsurkunden der Kinder oder Auszug aus dem Familienbuch - erhältlich beim Standesamt Ihres Wohnortes -) senden Sie uns per Post zu, nachdem wir diese angefordert haben.
Wir fertigen den Entwurf des Scheidungsantrages, der nach Ihrer Zustimmung, ggf. mit einem Prozesskostenhilfeantrag bei dem zuständigen Gericht eingereicht wird.

II. Gerichtlicher Verfahrensabschnitt

Über das gerichtliche Verfahren informieren wir Sie laufend. Für den Versorgungsausgleich (Klärung und Verteilung der Rentenanwartschaften, die Sie in der Ehe evtl. erworben haben), der mit der Scheidung gesetzlicherweise durchgeführt wird, erhalten Sie die von Ihnen auszufüllenden Formulare, die über uns nach Prüfung und Klärung aller Angaben mit Ihnen an das Gericht weiter geleitet werden. Sobald die Auskünfte der Rentenversicherer vorliegen, was voraussichtlich drei bis vier Monate dauern kann, wird ein Termin durch das Familiengericht für die Scheidung angesetzt.

Zu diesem Termin vor Gericht müssen Sie also ein Mal persönlich erscheinen, wobei wir an Ihrer Seite sind.

Im mündlichen Gerichtstermin befragt der Richter Sie und Ihren Ehegatten, seid wann Sie getrennt leben und ob Sie sich die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft vorstellen können.

Das Ergebnis der zu verteilenden Rentenanwartschaften wird erörtert. Dies bedeutet keine Auszahlung an den anderen Ehegatten, sondern die in der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften werden kraft Richterspruch geteilt und von dem einen Rentenkonto sozusagen auf dem Papier auf das andere Rentenkonto übertragen, so dass beide Ehegatten bezogen auf die Zeit der Ehe gleiche Anwartschaften erhalten.
Danach erfolgt bei den meisten Gerichten der Scheidungsausspruch oder zumindest ein sogenannter Verkündungstermin, das heißt ein Datum, an dem die Scheidung verkündet wird.

Nach Ablauf eines Monats, nachdem uns als Ihren Prozessbevollmächtigten bzw. Ihrem Ehegatten das Scheidungsurteil zugestellt wurde, wird das Urteil rechtskräftig; das heißt Sie sind damit rechtsverbindlich geschieden.