PROZESSKOSTENHILFE (PKH)
WAS IST PROZESSKOSTENHILFE ("PKH") ?
(1) Prozesskostenhilfe ist eine gesetzliche Möglichkeit trotz mangelnder finanzieller Möglichkeiten, Gerichte und Anwälte in Anspruch zu nehmen. Dieses Rechtsinstitut sichert den Zugang aller Bürger zu den Gerichten.
(2) Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist die Bedürftigkeit des Antragstellers sowie eine mehr als geringe Erfolgsaussicht für die beabsichtigte Rechtsverfolgung.
Für eine Scheidung müssen z. B. Ehegatten mindestens zehn bis zwölf Monate getrennt leben, wenn der Scheidungsantrag Erfolg haben soll.
Die Bedürftigkeit prüft das Gericht anhand des hier als PDF zum Download bereit gestellten Formulars.
Aus den Erläuterungen dieses Formulars ersehen Sie auch, welche Freibeträge Sie als Vermögen haben können (Erwachsene bis zu .... € und .... € für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind) und was Sie von Ihrem Nettoeinkommen noch berechtigt abziehen können. Z. B. sind die Zins- und Tilgungslasten für ein selbst oder von der Familie genutztes Haus abzugsfähig.
Das gilt auch für andere Schuldverbindlichkeiten soweit sie auch tatsächlich zurück gezahlt werden.
