Erbrecht
... wird nicht erst mit dem Erbfall bedeutsam.....
Sicherheit in der Erbfolge kann gerade durch frühzeitige Beratung und testamentarische Verfügung oder andere Regelungen zu Lebzeiten herbeigeführt werden.
Wir entwerfen für Sie Testamente und Erbverträge nach Ihren individuellen Vorstellungen in der juristisch richtigen Form, gegebenenfalls auch in Form einer notariellen Urkunde.
Selbstverständlich beraten wir Sie daneben in allen Erb- und Pflichtteilsansprüchen, wenn der Erbfall bereits eingetreten sein sollte und Streitigkeiten über die gesetzliche Erbfolge oder das Testament bestehen.
Ein weiterer Bestandteil unserer erbrechtlichen Tätigkeit besteht darin unseren Mandanten bei der Errichtung und Verfassung einer Patientenverfügung und/oder Vorsorgevollmacht umfassend zu beraten. Jeder Mensch kann leicht und unvorhersehbar durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln kann.
Um in diesen Fällen ein hohes Maß an Selbstbestimmung zu erhalten, kann die Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder aber einer Patientenverfügung helfen.
Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Themen Erben und Vererben können oftmals erbrechtliche Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermieden werden, wobei wir Ihnen behilflich sein möchten.
Unsere aktuellen Veröffentlichnungen im Erbrecht
- Vorsorge: Testament, Stiftung und Patientenverfügung
- Erbauseinandersetzung- muss nicht immer teuer sein
