Im Baurecht sind zu unterscheiden:
- Das Private Baurecht
- Das Öffentliche Baurecht
Privates Baurecht
Das Private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren und der Bauunternehmung, gegebenenfalls einem Architekten und anderen am Bau Beteiligten. Einige unserer Leistungen im Überblick:
- Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen
- Beweissicherung / Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren
- Vertretung von Bauherr oder Unternehmer im Bauprozess
- Mediationsähnliche Konfliktlösung bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Unternehmer
Öffentliches Baurecht
Im Öffentlichen Baurecht geht es vor Allem um Rechtsbeziehungen zwischen einer Behörde und Bürgern. Dies betrifft die Bereiche Bauplanungs-, Baugenehmigungs- und Bauordnungsrecht.
Nähere Informationen zum Öffentlichen Recht finden Sie hier.


