Baurecht

Peter Müller-Gundermann
Peter Müller-Gundermann
Boris Faehndrich
Boris Faehndrich

Im Baurecht sind zu unterscheiden:

  • Das Private Baurecht
  • Das Öffentliche Baurecht

Privates Baurecht

Das Private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren und der Bauunternehmung, gegebenenfalls einem Architekten und anderen am Bau Beteiligten. Einige unserer Leistungen im Überblick:

  • Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen
  • Beweissicherung / Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren
  • Vertretung von Bauherr oder Unternehmer im Bauprozess
  • Mediationsähnliche Konfliktlösung bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Unternehmer

 

Öffentliches Baurecht

Im Öffentlichen Baurecht geht es vor Allem um Rechtsbeziehungen zwischen einer Behörde und Bürgern. Dies betrifft die Bereiche Bauplanungs-, Baugenehmigungs- und Bauordnungsrecht.
Nähere Informationen zum Öffentlichen Recht finden Sie hier.

Für das Private Baurecht steht Ihnen der hierauf besonders spezialisierte Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht jederzeit gern zur Verfügung.

Das Öffentliche Baurecht mit seinen Schnittpunkten zum Verwaltungsrecht wird besonders spezialisiert durch Rechtsanwalt betreut.