Baurecht

Peter Müller-Gundermann
Peter Müller-Gundermann
Boris Faehndrich
Boris Faehndrich

Im Baurecht sind zu unterscheiden:

  • Das Private Baurecht
  • Das Öffentliche Baurecht

Privates Baurecht

Das Private Baurecht betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren und der Bauunternehmung, gegebenenfalls einem Architekten und anderen am Bau Beteiligten. Einige unserer Leistungen im Überblick:

  • Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen
  • Beweissicherung / Vertretung in selbstständigen Beweisverfahren
  • Vertretung von Bauherr oder Unternehmer im Bauprozess
  • Mediationsähnliche Konfliktlösung bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Unternehmer

 

Öffentliches Baurecht

Im Öffentlichen Baurecht geht es vor Allem um Rechtsbeziehungen zwischen einer Behörde und Bürgern. Dies betrifft die Bereiche Bauplanungs-, Baugenehmigungs- und Bauordnungsrecht.
Nähere Informationen zum Öffentlichen Recht finden Sie hier.

Für das Private Baurecht steht Ihnen der hierauf besonders spezialisierte Rechtsanwalt jederzeit gern zur Verfügung.

Das Öffentliche Baurecht mit seinen Schnittpunkten zum Verwaltungsrecht wird besonders spezialisiert durch Rechtsanwalt betreut.