Arzthaftungsrecht
Jeder Patient hat einen rechtlich verankerten Anspruch auf eine fehlerfreie ärztliche Behandlung.
Verstößt der Arzt gegen die medizinischen Standards und kommt es dadurch zu einer Gesundheitsbeeinträchtigung bei dem Patienten kann dieser Schadensersatz/ Schmerzensgeld verlangen. Häufig bedürfen sodann sowohl Patient als auch Arzt juristischer Beratung und Betreuung. Wir vertreten hier Ärtze sowie Patienten gleichermaßen.
Liegt der Verdacht eines Behandlungsfehlers vor, ist es wichtig, dass umgehend sämtliche Behandlungsunterlagen beschafft werden, um eine realistische Einschätzung etwaiger in Betracht kommender Ansprüche vornehmen zu können.
Die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen des Patienten gegenüber dem behandelnden Arzt gestaltet sich juristisch sehr schwierig und umfangreich, da der Patient die Pflichtverletzung des Arztes beweisen muss.
Aus diesem Grund raten wir unseren Mandanten - auch den betroffenen Ärzten - in der Regel zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen.
Ein solches Verfahren hat für den Patienten den Vorteil, dass es kostenfrei ist sowohl im Hinblick auf das einzuholende Gutachten, als auch im Hinblick auf das Schlichtungsverfahren insgesamt.
Voraussetzung für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens ist allerdings die Zustimmung der in Anspruch genommenen Ärzte, da es sich hierbei um ein freiwilliges Verfahren handelt. Wir haben jedoch im Laufe unserer anwaltlichen Tätigkeit überwiegend gute Erfahrungen mit den Schlichtungsverfahren gemacht und auch Ärzte haben in der Regel ein Interesse an einer ordnungsgemäßen Aufklärung.
Damit sie von Anfang an die richtigen Entscheidungen treffen können und in juristischer Hinsicht Hilfe und Unterstützung erhalten, empfiehlt es sich, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie den Verdacht haben, dass es bei Ihrer medizinischen Behandlung zu einem ärztlichen Behandlungsfehler gekommen ist.
